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Kündigung wegen privater E-Mails

 

 

Beim Surfen eines Arbeitnehmers im Internet zu Privatzwecken kann, wie beim vergleichbaren privaten Telefonieren am Arbeitsplatz, eine Kündigung gerechtfertigt sein. Das Landesarbeitsgericht Köln fordert jedoch, dass der Arbeitgeber für die private Nutzung des Firmen-PCs klare Regelungen aufgestellt hat und der hiergegen verstoßende Mitarbeiter vorher abgemahnt wurde.

 

In dem entschiedenen Fall entdeckte der Arbeitgeber, dass eine Chefsekretärin während der Arbeitszeit zahlreiche private E-Mails geschrieben und erhalten hatte und kündigte deshalb fristlos. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam, da der Arbeitgeber die ihm dadurch verloren gegangene Arbeitszeit nicht konkret nachweisen konnte. An arbeitsreichen Tagen hatte sich die Sekretärin auf wenige kurze Nachrichten beschränkt. Ferner fehlte es eben auch an einer konkreten Anweisung des Arbeitgebers, ob und in welchem Umfang private Nachrichten über den Firmencomputer versendet werden dürfen (LAG Köln 15.12.2003, Az.: 2 Sa 816/03)


 

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Aktualisierung: September 2004