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Vertragsstrafenvereinbarung

Auch in einem Arbeitsvertrag können Vertragsstrafen vereinbart werden. Oftmals betreffen derartige Vereinbarungen den Fall, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle vertragswidrig nicht antritt. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag muss jedoch drucktechnisch hervorgehoben sein, andernfalls sie unwirksam sein könnte (ArbG Bremen, Az.: 6 Ca 6001/03)


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