Lexikon Arbeitsrecht

Aushändigung der Arbeitspapiere

 

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Arbeitspapiere, insbesondere die Arbeitsbescheinigung, Lohnsteuerkarte, Versicherungskarte, eine Entgeltbescheinigung, ein Arbeitszeugnis (s.u.) und eine Urlaubsbescheinigung auszuhändigen. 
 

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Rechtsanwältin 
Jacqueline Stieglmeier 
Otto-Suhr-Allee 115 
10585 Berlin 

Telefonnummer: +49 (0) 30- 3000 760-0
Faxnummer:    +49 (0)30 / 513 03 819

eMail:             RAin@stieglmeier.de
Homepage:    www.Stieglmeier.de

 

Letzte Änderung am 06.08.2014 17:43:58