|
Arbeitgeber: Arbeitgeber ist jeder, der mindestens eine andere Person in einem Arbeitsverhältnis
als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber kann sowohl eine natürliche
als auch eine juristische Person sein. Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer
Arbeit, die der Arbeitnehmer zur Erledigung entgegen nimmt. Kennzeichen
eines Arbeitgebers ist, daß er gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt
ist.
Weitere Informationen erhalten Sie von: Rechtsanwältin
Telefonnummer: +49 (0) 30- 3000 760-0
eMail:
RAin@stieglmeier.de
|