|
Arbeitnehmer: Arbeitnehmer ist, wer persönlich aufgrund eines privatrechtlichen
Vertrages ( §§ 611, 621 BGB.) gegen Entgelt eine Arbeitsleistung
erbringt. Der Arbeitnehmer ist dabei persönlich abhängig und
in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers eingebunden. Er ist hinsichtlich
Zeit, Dauer und Ort der zu erbringenden Leistung weisungsgebunden. Wer
selbständig auf Grund eines Dienst.- oder Werkvertrages Arbeit leistet
und sich dabei seine Arbeitszeit frei enteilen kann sowie die Tätigkeit
frei gestalten kann, ist in der Regel kein Arbeitnehmer. Weitere Informationen erhalten Sie von: Rechtsanwältin
Telefonnummer: +49 (0) 30- 3000 760-0
eMail:
RAin@stieglmeier.de
|