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Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag ist der Vertrag durch den sich ein Arbeitnehmer gegenüber
seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet. Geschuldet
wird die Arbeitsleistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Der Arbeitgeber
verpflichtet sich demgegenüber zur Zahlung des vereinbarten Lohnes.
Aus dem Arbeitsvertrag erwachsen für beide Parteien besondere Fürsorge
- und Treuepflichten. Arbeitsverträge können schriftlich, mündlich
oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Zwar sieht das
NachweisG vor, daß der Arbeitgeber, spätestens 1 Monat nach
Abschluß des Arbeitsvertrages die wichtigsten Inhalte des Arbeitsverhältnisses
schriftlich fixieren und unterzeichnet dem Arbeitnehmer überreichen
soll, verstößt er jedoch hiergegen, hat dies nicht die Unwirksamkeit
des Arbeitsvertrages zur Folge. Der Arbeitsvertrag ist gleichwohl geschlossen
worden. Durch den Arbeitsvertrag werden für den Arbeitnehmer eine
Reihe von Pflichten begründet. So ist er zur persönlichen Arbeitsleistung
verpflichtet und hat den Weisungen seines Arbeitgebers Folge zu leisten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für den Arbeitnehmer auch ein
Wettbewerbsverbot gelten. Für den Arbeitgeber ergibt sich aus dem
Arbeitsvertrag u. a. die Pflicht zur Zahlung des Arbeitslohnes, Gewährung
von Urlaub, die Pflicht ein Zeugnis zu erstellen, den Arbeitnehmer zu beschäftigen.
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