|
Zeugniserteilung: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer
vom Arbeitgeber ein schriftliches Zeugnis über das Arbeitsverhältnis
verlangen. Es wird zwischen dem einfachen Zeugnis das über Art der
Tätigkeit und dessen Dauer Auskunft gibt, und dem qualifizierten Zeugnis
unterschieden, welches auch Angaben über dessen Leistung und dessen
Führung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses erfaßt.
Aus dem qualifizierten Zeugnis müssen sich alle wesentlichen Tatsachen
und Beurteilungen ergeben, die für eine Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers
wichtig sind. Die Zeugniserteilung hat dem Wahrheitsgebot zu entsprechen.
Dem Arbeitnehmer ist ein Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes
Zeugnis zuzubilligen, dies schließ allerdings nicht aus, dass der
Arbeitgeber auch kritische Hinweise und Beurteilungen geben darf. Die Berichtigung
eines falschen Zeugnisses kann gerichtlich durchgesetzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie |