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Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht Unsere Beratung und gerichtliche Vertretung umfaßt sowohl das Wohnungsmietrecht, als auch das Gewerbemietrecht. Schwerpunkt bildet hier die Mieterhöhung, Räumungsverfahren sowie damit im Zusammenhang auftretende Probleme und die Modernisierung von Wohnraum, ferner die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb eines bestehenden Mietverhältnisses, wie Durchsetzung von Schönheitsreparaturen, Erhöhung der Betriebskostenvorschüsse, Fragen des Mietgebrauchs. Durch die Wahl des richtigen Vertragsinhaltes können gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden bzw. mit Erfolg abgwehrt oder durchgesetzt werden. Siehe auch |Fachbeiträge|
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