Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist, wer persönlich aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages ( §§ 611, 621 BGB.) gegen Entgelt eine Arbeitsleistung erbringt. Der Arbeitnehmer ist dabei persönlich abhängig und in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers eingebunden. Er ist hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der zu erbringenden Leistung weisungsgebunden. Wer selbständig auf Grund eines Dienst.- oder Werkvertrages Arbeit leistet und sich dabei seine Arbeitszeit frei einteilen kann sowie die Tätigkeit frei gestalten kann, ist in der Regel kein Arbeitnehmer. 
 

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