Aushändigung der Arbeitspapiere

 

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Arbeitspapiere, insbesondere die Arbeitsbescheinigung, Lohnsteuerkarte, Versicherungskarte, eine Entgeltbescheinigung, ein Arbeitszeugnis (s.u.) und eine Urlaubsbescheinigung auszuhändigen. 
 

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Rechtsanwältin 
Jacqueline Stieglmeier 
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