Lexikon Arbeitsrecht

Arbeitgeber

 

Arbeitgeber ist jeder, der mindestens eine andere Person in einem Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer Arbeit, die der Arbeitnehmer zur Erledigung entgegen nimmt. Kennzeichen eines Arbeitgebers ist, daß er gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt ist. 
 

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Letzte Änderung am 06.08.2014 17:38:38