Lexikon Arbeitsrecht ➤ Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

 

Der Arbeitsvertrag ist der Vertrag durch den sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet. Geschuldet wird die Arbeitsleistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Der Arbeitgeber verpflichtet sich demgegenüber zur Zahlung des vereinbarten Lohnes. Aus dem Arbeitsvertrag erwachsen für beide Parteien besondere Fürsorge - und Treuepflichten. Arbeitsverträge können schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Zwar sieht das NachweisG vor, daß der Arbeitgeber, spätestens 1 Monat nach Abschluß des Arbeitsvertrages die wichtigsten Inhalte des Arbeitsverhältnisses schriftlich fixieren und unterzeichnet dem Arbeitnehmer überreichen soll, verstößt er jedoch hiergegen, hat dies nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages zur Folge. Der Arbeitsvertrag ist gleichwohl geschlossen worden. Durch den Arbeitsvertrag werden für den Arbeitnehmer eine Reihe von Pflichten begründet. So ist er zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und hat den Weisungen seines Arbeitgebers Folge zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für den Arbeitnehmer auch ein Wettbewerbsverbot gelten. Für den Arbeitgeber ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag u. a. die Pflicht zur Zahlung des Arbeitslohnes, Gewährung von Urlaub, die Pflicht ein Zeugnis zu erstellen, den Arbeitnehmer zu beschäftigen. 
 

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Letzte Änderung am 06.08.2014 18:06:26