Nachweisgesetz

 

Vertragsbedingungen

Wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht geschlossen, hat der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz (NachwG) spätestens 1 Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, zu unterschreiben und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Zu den wesentlichen Bedingungen gehören:

Beweisnachteile

Die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages hängt allerdings nicht von der schriftlichen Dokumentation der wesentlichen Arbeitsbedingungen ab. Für den Arbeitgeber können sich im Streitfalle jedoch Beweisnachteile ergeben, die er nach den Grundsätzen der Beweislastverteilung entkräften kann. S

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