Werkvertragsrecht

Werkvertragsrecht

Sowohl für den Unternehmer, als auch für den Besteller ist maßgebend, ob das bestellte Werk den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und welche Folgen sich hieraus ergeben können, Fristen eingehalten wurden, Verjährung der Ansprüche droht oder schon eingetreten ist. Von der richtige Beantwortung dieser Fragen hängt es ab, ob Ansprüche erfolgreich durchgesetzt oder abgewehrt werden können, was gleichbedeutend ist mit einem finanziellen Ausgleich oder Verlust.

Der Inhalt der Verträge ist im Hinblick auf die vereinbarte Leistung genau zu überprüfen und ggf. bei nicht eindeutiger Regelung auszulegen. Gleiches gilt auch für die Nebenleistungen. 

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Rechtsanwältin
Jacqueline Stieglmeier
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin

Telefonnummer: +49 (0)30 / 3000 760 - 0
Telefonnummer: +49 (0)30 / 305 22 14
Faxnummer:    +49 (0)30 / 513 03 819

eMail:             RAin@stieglmeier.de
Homepage:    www.stieglmeier.de