Kopieren betrieblicher Daten auf private Datenträger

Das Kopieren betrieblicher Daten auf private Datenträger kann eine fristlose
Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu Folge haben

Soweit arbeitsvertragswidrig und schuldhaft Daten aus dem Bestand des Arbeitgebers auf private Datenträger kopiert werden, ist dies ebenso zu behandeln wie ein strafbares Eigentumsdelikt. Hieraus folgt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen kann. Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Kopierens von Daten aus dem Bestand des Arbeitgebers auf einen privaten Datenträger ist auch dann möglich, wenn es sich nicht um gesperrte Daten mit Personenbezug oder um Betriebsgeheimnisse handelt. Der Wert oder der Inhalt der Daten spielt keine Rolle. Es muß auch nicht ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen worden sein. Der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, zu wissen wer, wann, welche Daten zu welchem Zweck kopiert. Dies begründete das Sächsische Landesarbeitsgericht damit, dass ein Arbeitgeber durch das unbefugte Kopieren von betrieblichen Daten jegliche Kontrolle über seinen Datenbestand verliert (MDR 00, 710).

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