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Interessenschwerpunkt

Werkvertragsrecht

Sowohl für den Unternehmer, als auch für den Besteller ist maßgebend, ob das bestellte Werk den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und welche Folgen sich hieraus ergeben können, Fristen eingehalten wurden, Verjährung der Ansprüche droht oder schon eingetreten ist. Von der richtige Beantwortung dieser Fragen hängt es ab, ob Ansprüche erfolgreich durchgesetzt oder abgewehrt werden können, was gleichbedeutend ist mit einem finanziellen Ausgleich oder Verlust.

Der Inhalt der Verträge ist im Hinblick auf die vereinbarte Leistung genau zu überprüfen und ggf. bei nicht eindeutiger Regelung auszulegen. Gleiches gilt auch für die Nebenleistungen. 


Weitere Informationen erhalten Sie von:

Rechtsanwältin 
Jacqueline Stieglmeier 
Eschenallee 22 
14050 Berlin 

Telefonnummer: +49 (0) 30- 3000 760-0
Faxnummer:       +49 (0) 30- 3000 760-33

eMail:             RAin@stieglmeier.de
Homepage:     www.Stieglmeier.de


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